Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltung dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen. Sie gliedern sich in einen Allgemeinen Teil (B) und jeweils einen Teil für Vertragsbeziehungen über die Erbringung von Leistungen durch einen Auftragnehmer für uns ( C) und einen weiteren Teil, in dem es um die Regeln für den Fall geht, in dem wir Leistungen gegenüber unserem Kunden erbringen (D). Unsere AGB gelten, gleichgültig, ob wir im eigenen oder fremden Namen handeln. Andere als die von uns verwendeten AGB werden nur Vertragsinhalt, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
- Allgemeiner Teil
- Zahlungsbedingungen
Zahlungen leisten wir innerhalb von 30 Tagen nach Leistung des Auftragnehmers und Zugang der Rechnung. Das gleiche erwarten wir auch von unseren Kunden. Ist eine Rechnung 30 Tage nach Leistungserbringung und Zugang noch nicht bezahlt, behalten wir uns vor, – so wie es das Gesetz vorsieht – Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.
- Haftung auf Schadenersatz
- Wir haften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diejenige Haftung, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen, der kein leitender Angestellter ist, beruht, ist auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt.
- Wir haften weiterhin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Im übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einer einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer einfach oder leicht fahrlässig begangenen unerlaubten Handlung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist oder die aus berechtigter Inanspruchnahme besonderen Vertrauens erwachsen. In diesen Ausnahmefällen ist unsere Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt.
- Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Beschaffungsrisikos.
- Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung
Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts und zur Aufrechnung sind Sie nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Salvatorische Klausel
Die Teilnichtigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages als Ganzes nicht. Eine nichtige Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach demjenigen der nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht.
- Ist der Auftragnehmer Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist zusätzlich das für unseren Sitz zuständige Gericht für alle Streitigkeiten als Gerichtsstand vereinbart.
Vertragsbeziehungen über die Erbringung von Leistungen durch einen Auftragnehmer für uns
- Auftragsabwicklung
- Lieferung und Leistung des Auftragnehmers müssen dem Stand der Technik und von uns vorgelegten Mustern, Modellen und sonstigen Vorlagen entsprechen.
- Die Einhaltung von Fristen ist für uns und das von uns betriebene Geschäft essentiell. Vereinbarte Liefertermine sind daher verbindlich und unbedingt einzuhalten. Kann eine Frist voraussichtlich nicht eingehalten werden, müssen wir dies sofort wissen, um darauf reagieren zu können. Der Auftragnehmer verpflichtet sich aus diesem Grund zur unverzüglichen Information für den Fall, dass eine Frist voraussichtlich nicht eingehalten werden kann. In diesem Falle sind wir nach den gesetzlichen Regeln berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
- Bestehen unsererseits Zweifel daran, dass der Auftragnehmer seinen Auftrag innerhalb der vereinbarten Zeit erledigt, geben wir Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb kurzer Frist. Besteht trotzdem Grund zu der Annahme, dass der Auftragnehmer die Frist nicht einhalten wird, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
- Der Auftragnehmer hat die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten und Gefahr an die von uns angegebene Lieferanschrift – sonst an unseren Sitz – zu übermitteln. Liefert der Auftraggeber auf unsere Weisung an unseren Kunden oder einen Dritten direkt, so hat er uns unaufgefordert Liefernachweise zu erbringen.
- Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind verbindlich. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur unverzüglichen Information, sobald absehbar ist, dass er trotzdem eine höhere Vergütung berechnen will. Verpasst er diese Information, ist die Bezahlung eines höheren als des im Kostenvoranschlag veranschlagten Preises ausgeschlossen.
- Wir nehmen nur die Anzahl an Produkten ab, deren Lieferung vertraglich vereinbart ist. Über- und Unterlieferungen werden nicht akzeptiert.
- Mängelrüge – Fristen
- Eine Mängelrüge erfolgt rechtzeitig, wenn die Anzeige innerhalb einer Woche nach Ablieferung an den Auftragnehmer gesandt wird.
- Soweit zur Geltendmachung von Erfüllungs-, Nacherfüllungs-, Mängelbeseitigungs- oder sonstigen Ansprüchen dem Auftragnehmer eine Frist zu setzen ist, können wir diese so bemessen, dass wir den Auftrag bei Nichteinhaltung der Frist noch anderweitig vergeben und Anschlusstermine einhalten können.
- Sonderbedingungen für einzelne Verträge
- Art buying / Fotografien
- Der Auftragnehmer hat die vereinbarte Leistung persönlich zu erbringen.
- Wir sind berechtigt, dem Auftragnehmer Hilfskräfte, Models, Requisiten, technische Effekte und den Aufnahmeort vorzuschreiben. Soweit durch derartige Vorschriften nach Auftragserteilung Mehrkosten entstehen, werden diese nach Abstimmung mit uns von uns getragen.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst die vereinbarte Vergütung alle im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallenden Kosten, insbesondere die Vergütung für Hilfskräfte, Models, Requisiten, Verbrauchsmaterial, technische Effekte, Locations sowie Reise- und Übernachtungskosten. Die entsprechenden Verträge schließt der Auftragnehmer in eigenem Namen und für eigene Rechnung.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von Models und anderen Rechteinhabern einen von ihm mit dem Auftraggeber abzustimmenden Revers unterzeichnen zu lassen, der die Veröffentlichung der Abbildungen für Werbezwecke in dem dem Auftragnehmer mitgeteilten Umfang der Werbemaßnahme gewährleistet und Unterlassungs-, Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche wegen des Rechts am eigenen Bild, Urheberrechten und sonstiger Rechte gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Kunden ausschließt.
- Printproduktion / Reinzeichnung
- Vor Fertigungsbeginn sind uns Andrucke, Nullmuster, Anspritzungen und so weiter vorzulegen. Mit der Produktion darf erst begonnen werden, wenn diese Vorlagen von uns schriftlich freigegeben sind. Freigegebene Vorlagen sind verbindlich.
- Nach Produktionsbeginn sind uns unverzüglich Ausfallmuster zu übergeben. Soweit nichts anderes vereinbart, darf die Auslieferung erst nach unserer schriftlichen Freigabe der Ausfallmuster erfolgen.
- Drucktechnische Zwischenergebnisse, insbesondere Lithos, auch in elektronischer Form, sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten und uns nach Beendigung des Auftrages zu Eigentum und Nutzung herauszugeben.
- Sind die von uns zur Verfügung gestellten Vorlagen oder Daten zur Auftragsabwicklung unbrauchbar oder erkennt der Auftragnehmer Fehler, ist er verpflichtet, uns darüber unverzüglich, in jedem Fall vor Druckbeginn, zu unterrichten.
- Nutzungsrechte
Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart, gilt bezüglich der Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis folgendes:
- Das Arbeitsergebnis und beliebige Bearbeitungen davon dienen der weltweiten, zeitlich unbegrenzten Werbung für unseren Kunden oder seine Produkte in allen bekannten Nutzungsarten.
- Der Auftragnehmer überträgt daher uns oder auf unser Verlangen unserem Kunden alle bei ihm oder bei von ihm beauftragten Dritten mit der Erstellung des Arbeitsergebnisses entstehenden oder zur vorerwähnten werblichen Nutzung erforderlichen, bereits bestehenden Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Schutzrechte zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt als ausschließliche Rechte verbunden mit der Befugnis zur beliebigen Bearbeitung und Umgestaltung des Arbeitsergebnisses und mit der Befugnis, die Rechte im gleichen Umfang auf Dritte zu übertragen und diesen die Weiterübertragung zu gestatten.
- Die Rechteinräumung gemäß b)umfasst insbesondere alle Printmedien (einschließlich E-Mailing, Briefversand, Großflächenplakate, Verpackungen und Werbemittel am PoS), Film, Funk und Fernsehen (unabhängig von der technischen Art der Verbreitung), Internet oder vergleichbare Systeme und sonstige Werbemittel wie beispielsweise Citylight-Poster, Telefonansagen oder Datenträger beliebiger Art zur Weitergabe oder öffentlichen Wiedergabe.
- Die Rechte gemäß b) werden hiermit mit Wirkung vom Zeitpunkt ihres Entstehens eingeräumt; soweit sie bereits bestehen, erfolgt die Einräumung mit dem Erwerb der Rechte durch den Auftragnehmer.
- Sollte ein von unserem Kunden gewünschtes Nutzungsrecht, das zur umfassenden werblichen Nutzung gemäß a) erforderlich ist, zunächst nicht übertragen worden sein und hat der Auftragnehmer dessen Übertragbarkeit bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich ausgeschlossen, wird dessen Übertragung in dem sich aus den vorstehenden Absätzen a) bis c) ergebenden Umfang auf uns hiermit vereinbart, aufschiebend bedingt durch die Geltendmachung des Übertragungsverlangens.
Ein Recht des Auftragnehmers auf angemessene Vergütung für diesen Rechteübergang bleibt unberührt. Der Rechteübergang ist jedoch weder von der Einigung über die Höhe der Vergütung noch von deren Zahlung abhängig.
- Das Recht auf Urheberbenennung ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer gewährleistet dies auch bezüglich aller von ihm beauftragter Dritter.
- Wir sind berechtigt, Werbemittel, in denen vertragsgegenständliche Lieferungen und Leistungen verwendet werden, im Rahmen unserer Eigenwerbung (auch im Internet) oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an Wettbewerben zu präsentieren.
- Rechte Dritter
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Verwendung seiner Leistungen Rechte Dritter, insbesondere Urheber, Persönlichkeits- oder Markenrechte nicht verletzt. Auf unser Verlangen hat er geeignete Nachweise vorzulegen.
- Eigentum an Arbeitsunterlagen
- An den Arbeitsergebnissen, Vorlagen und Originalen, insbesondere Druckvorlagen, Originalfotos, Negativmaterial, Illustrationen, Filmen und Datenträgern unserer Auftragnehmer erwerben wir Eigentum mit Übergabe, sonst mit Zahlung der vereinbarten Vergütung. Soweit diese Arbeitsergebnisse im Besitz des Auftragnehmers verbleiben, sind sie von diesem für uns unentgeltlich zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr an uns zu übermitteln.
- Arbeitsunterlagen oder andere Gegenstände, die der Auftragnehmer von uns oder Dritten zur Durchführung des Auftrages erhält, sind von ihm zu verwahren und auf Verlangen auf seine Kosten und Gefahr uns zu übermitteln.
- Vertraulichkeit
- Alle dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen sind – auch nach Beendigung des Auftrages – streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Verpflichtung wird zwischen den Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 vereinbart. Unabhängig davon sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadenersatz zu verlangen.
- Bei Einschaltung Dritter zur Auftragsabwicklung sind diese entsprechend zu verpflichten.
- Pfandrecht
Soweit dem Auftragnehmer ein gesetzliches Pfandrecht an Arbeitsunterlagen zusteht, erlischt es, wenn wir dem Auftragnehmer eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe der durch das Pfandrecht gesicherten Forderung stellen oder einen Geldbetrag in Höhe der gesicherten Forderung im Sinne des § 233 BGB hinterlegen.
- Herstellerbezeichnung
Der Auftragnehmer darf seine auftragsgegenständlichen Leistungen nicht mit Herstellerbezeichnungen (Signum oder Namensnennung) versehen.
- Rechnung und Fremdkosten
- Der Auftragnehmer hat in seiner Rechnung die Mehrwertsteuer gesondert auszuweisen.
- Fremdkosten, die der Auftragnehmer uns vereinbarungsgemäß in Rechnung stellt, hat der Auftragnehmer durch Originalbelege nachzuweisen; vor deren Vorlage sind wir zur Begleichung der auf Fremdkosten entfallenden Rechungsbeträge nicht verpflichtet.
- Kündigungsrecht
- Außer aus wichtigem Grund können wir den Vertrag mit dem Auftragnehmer jederzeit beenden, wenn uns der Auftrag, zu dessen Ausführung wir den Vertrag mit dem Auftragnehmer geschlossen haben, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen entzogen oder wenn dieser Auftrag aus von uns nicht zu vertretenden Gründen modifiziert wird und wir infolge dessen kein Interesse mehr an der Durchführung des Vertrages mit dem Auftragnehmer haben.
- Für das Kündigungsrecht nach a) ist unerheblich, ob die uns gegenüber erklärte Auftragsentziehung oder -modifikation rechtlich wirksam ist; das Kündigungsrecht entsteht auch dann, wenn wir die Auftragsentziehung oder -modifikation aus kaufmännischen Gründen akzeptieren müssen.
- Wird der uns erteilte Auftrag modifiziert oder kann im Rahmen des modifizierten Auftrages die von uns dem Auftragnehmer im Auftrag gegebene Arbeit mit entsprechenden Modifikationen verwendet werden, sind wir verpflichtet, dem Auftragnehmer mit der Kündigung den Abschluss eines entsprechenden modifizierten neuen Auftrages anzubieten.
- Im Falle einer Kündigung nach a) hat der Auftragnehmer Anspruch auf Erstattung der von ihm bis zum Erhalt der Kündigung zur Auftragsdurchführung getätigten und nachgewiesenen Aufwendungen.
Geschäftsbeziehungen zwischen s&k und einem Kunden
- Präsentationen
- Erhalten wir nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle unsere Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
- Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig.
- Rechtliche Zulässigkeit einer Werbemaßnahme
Wir führen die uns übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln unseres Fachs durch. Soweit aus unserer Sicht Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme bestehen, insbesondere aus wettbewerbsrechtlichen oder kennzeichenrechtlichen Gründen, werden wir den Kunden rechtzeitig darauf hinweisen. Der Kunde muss dann entscheiden, ob er etwaige Risiken eingehen möchte. Entscheidet er sich dafür, etwaige Risiken einzugehen, sind Minderungs- oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Werden wir in einem solchen Falle unmittelbar von einem Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde uns schad- und klaglos: der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
- Versicherungspflicht bei Veranstaltungen
Der Auftraggeber (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstaltungshaftpflicht abzuschließen, die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt.
- Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte, von Ihnen noch nicht bezahlte Ware (im Folgenden Vorbehaltsware genannt) bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher bei Vertragsschluss bestehender Verbindlichkeiten aus unserer gesamten Geschäftsverbindung unser Eigentum.